Ratgeber - Tiere
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Gefahrengutachten über Hund nach Beißereien rechtmäßig
Koblenz - Für die Anordnung eines Gefahrengutachtens über einen Hund reicht ein Verdacht aus. Dieser müsse allerdings auf Tatsachen gestützt sein, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Montag (23. August). |
Tiere in Mietwohnungen: Rechtliche Lage oft unklar
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